Der „Floristische Status“ ist ein einfaches Kategoriensystem, um zu beurteilen inwiefern ein Pflanzenvorkommen auf menschlichen Einfluss zurückzuführen ist. Es werden im Wesentlichen zwei Kriterien der Klassifikation, nämlich die Einwanderungszeit und der Grad der Einbürgerung (z.B. „Einheimische“ – „Eingebürgerte“ – „Unbeständige“ – „Kultivierte“)-
Einheimisch (X, I)
Einheimische Arten werden mit den Statuskategorien „einheimisch“ (X) und „indigen“ (I) erfasst. Die Kategorie „indigen“ sollte nur verwendet werden, wenn bewusst betont werden soll, dass die Art am Untersuchungsort ein urwüchsiges Vorkommen besitzt.
Eine klare, immer zweifelsfreie Untergliederung der einheimischen Sippen in indigene und archäophytische (alteingebürgerte) ist vielfach unmöglich, so dass im Regelfall die Statuskategorie „einheimisch“ verwendet wird, die beides umfasst.
Eingebürgert (E)
Diese Statuskategorie umfasst etablierte Neophyten, die am Untersuchungsort nicht unbeständig vorkommen.
Unbeständig (S, U, Z)
Unbeständig vorkommende Arten werden mit den Kategorien „synanthrop“ (S), „unbeständig (U) und „zweifelhaft, ob einheimisch“ (Z) erfasst.
Die Kategorie synanthrop ist ein Sammelbecken für unklare Fälle, in denen keine sichere Entscheidung getroffen werden kann, welchen Status ein Vorkommen besitzt. Meist sind Neophyten betroffen, bei denen aus den Beobachtungen am Wuchsort nicht sicher gefolgert werden kann, ob das Vorkommen unbeständig oder eingebürgert ist oder eventuell auch angepflanzt wurde.
Kultivierte (K, A, W)
Kultivierte Arten werden mit den Statuskategorien „kultiviert“ (K), „angesalbt“ (A) und „wiederangesiedelt“ (W) erfasst.
Die Differenzierung zwischen kultiviert und angesalbt ist im Einzelfall schwierig, weil die Grenzen zwischen den Kategorien gleitend sind. Bei kultiviert steht das Nutzungsinteresse im Vordergrund, bei angepflanzt andere Motive. Zur dieser Kategorie werden die Ansalbungen gerechnet sowie das erst in den letzten Jahrzehnten verstärkt praktizierte Anpflanzen von Wildarten, um aus falsch verstandener Naturschutzabsicht oder zum ökologischen Ausgleich, etwa nach Landschaftseingriffen, die Flora aufzuwerten. Der Status „wiederangesiedelt“ wird dann verwendet, wenn Arten gezielt, z.B. im Rahmen eines Artenhilfsprogrammes an einem ehemaligen Wuchsort wieder ausgebracht worden sind.